Dumme Frage eigentlich, oder? Naja, sie gehört schließlich uns allen! Die gut 110*10^6 €, die der Spaß kostet werden schließlich vom Land und der Stadt Koblenz bezahlt, sprich vom Steuerzahler. Wobei ich mich gerne über zusätzliche Sponsoren aufklären lasse.
Dennoch die Frage: Wem gehörts? Das führte mich zu der Frage, wem denn die “Bundesgartenschau Koblenz 2011 GmbH” gehört, wer da drin sitzt und wie es um diese bestellt ist.
Eine einfache Suche nach “Bundesgartenschau Koblenz 2011 GmbH” im elektronischen Bundesanzeiger hilft da auf die Sprünge:
in 2007 bestand der Aufsichtsrat aus folgenden Mitgliedern:
Dr. Schulte-Wissermann, Eberhard, Oberbürgermeister der Stadt Koblenz
Herker, Heinz, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau e.V., Gärtner
Mertz, Jürgen, Vizepräsident des Zentralverbandes Gartenbau e.V., Gärtnermeister
danach kommen sechs weitere Funktionäre aus dem Bereich Gartenbaulobby, darunter dann 12 Leute, die man aus dem Koblenzer Stadtrat kennt, unter anderem der unvermeidliche Manfred Gniffke. Zum Schluß noch zwei Leute vom Land und das Ganze ist rund. Ein gutes Drittel Lobby also, zwei davon im “oberen Drittel” des Machtgefüges.
Immerhin, der ganze Schmonz hat nur 7000€ gekostet:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von insgesamt 7.000 Euro.
Finanziell steht die Buga GmbH natürlich gesund da, alles andere wäre auch… überraschend.
Ich finde allerdings darüber hinaus im Moment noch keine Informationen, wie das nach 2007 aussah und aussieht. Wer ist noch drin, wer nicht?
Die Buga GmbH selbst gehört zu zwei Dritteln der Stadt, zu einem Drittel der Lobby:
Die Gesellschaft ist mit einem Stammkapital von EUR 25.000 ausgestattet. Die Anteile werden zu 66,6 % von der Stadt Koblenz als Körperschaft des öffentlichen Rechts und zu 33,4 % von dem Zentralverband Gartenbau e.V. gehalten.
Was ich ja persönlich schade finde ist das:
Herr Hanspeter Faas ist ab 15. März 2006 zum Geschäftsführer bestellt worden. Ab 01. Januar 2007 ist er alleiniger Geschäftsführer.
Entsprechend § 286 Abs. 4 HGB kann auf die Angabe der Vergütung verzichtet werden, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist.
Aber geht mich ja nichts an, was der Mann verdient, ich bin nur so neugierig…